Kommunalwahlen 2021

19.03.2021
Kommunalwahl 2021 Stimmenverteilung in Heppenheim-Erbach

Ortsbeiratwahl

Zusammensetzung Ortsbeirat in Erbach

Kommunalwahl März 2021 Stimmenverteilung in Heppenheim

Kommunalwahlen am 14. März 2021 in der Mehrzweckhalle Heppenheim Erbach, Multifunktionsraum.
Briefwahlantrag bis zu 10.März 2021 hier!
Musterstimmzettel Kreistagswahl 14.März 2021 (PDF)

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Briefwahlbüro im Rathaus
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)

Ansprechpartner: Wahlamt Telefon: 06252/13-3000 E-Mail: wahlen@stadt.heppenheim.de

Mo. - Fr.: 8 - 15 Uhr,Sa.: 10 - 13 Uhr


Zur Kommunalwahl am 14. März 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 21.02.2021 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie bis zum 21.02.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten verschickt. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.

Musterstimmzettel für den Ortsbeirat Erbach
Musterstimmzettel Stadtverordnetenversammlung


Musterstimmzettelfür die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim am 14. März 2021

CDU

SPD

Die Grünen

FTP

FWH

Tierschutz Partei

WG LIZ

 

Musterstimmzettel Rosa zu Kreistagswahl Kreis Bergstraße

Musterstimmzettel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim am 14. März 2021

Sie haben 37 Stimmen!
• Sie können alle 37 Stimmen an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben -panaschieren -und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben -kumulieren - oder
• Sie können, wenn Sie nicht alle 37 Stimmen einzeln vergeben wollen oder noch Stimmen übrig haben, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen. In diesem Fall hat das Ankreuzen der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des betreffenden Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugerechnet wird, bis alle Stimmen verbraucht sind.
• Sie können einen Wahlvorschlag auch nur in der Kopfleiste kennzeichnen , ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle 37 Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.
• Falls Sie einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen, können Sie auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag streichen; diesen Personen werden keine Stimmen zugeteilt.